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Frau tippt auf Laptop mit Schriftzug Copywriting

Der Widerrufsbutton 2026: Das müssen Sie jetzt beachten

05.03.2026 |

Verträge können heutzutage mit nur wenigen Klicks ganz bequem online abgeschlossen werden. Künftig soll es für Verbraucher ebenso unkompliziert sein, diese Verträge auch wieder zu widerrufen. Mit der Einführung des sogenannten Widerrufsbuttons verfolgt der Gesetzgeber genau dieses Ziel: mehr Transparenz, Kundenfreundlichkeit und eine einfachere Wahrnehmung von Verbraucherrechten im digitalen Raum.

Für Unternehmen, die Vertragsabschlüsse online ermöglichen, bringt diese Änderung allerdings auch neue Anforderungen mit sich. So muss der Widerrufsprozess nicht nur rechtlich korrekt abgebildet, sondern auch technisch einwandfrei umgesetzt werden. Dabei stellen sich viele Fragen: Ab wann ist der Widerrufsbutton verpflichtend? Für wen gilt die neue Regelung? Und wie sieht das Ganze eigentlich bei Online-Terminbuchungen aus?

Wir beantworten alle diese Fragen in unserem Blogbeitrag:

 

  1. Was ist der Widerrufsbutton und warum wird er eingeführt?
  2. Für wen gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?
  3. Besonderheiten bei Online-Terminbuchungen
  4. Welche Anforderungen gelten für den Widerrufsbutton?
  5. Welche Konsequenzen drohen, wenn der Button fehlt oder falsch eingebunden wird?
  6. Die Widerrufsfunktion von cituro
  7. FAQ

 

Was ist der Widerrufsbutton und warum wird er eingeführt?

Der Widerrufsbutton ist eine elektronische Widerrufsfunktion, die ab dem 19. Juni 2026 gesetzlich vorgeschrieben ist und auf der Unternehmenswebsite eingebunden werden muss (z. B. über das eigene Content-Management-System). Sie ermöglicht es Verbrauchern, online abgeschlossene Verträge innerhalb von 14 Tagen und ohne Begründung zu widerrufen.

Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673, die eine europaweit leicht zugängliche elektronische Widerrufsmöglichkeit vorsieht, um den Verbraucherschutz zu stärken.

Der Widerrufsbutton ergänzt die bisherigen Möglichkeiten zum Widerruf – etwa per E-Mail oder Brief –, ersetzt diese jedoch nicht. Ziel der Regelung ist es, den Widerruf ebenso einfach zu gestalten wie den Vertragsschluss selbst.

Der Grundgedanke ist einfach: Wer online mit wenigen Klicks einen Vertrag abschließt, soll diesen künftig genauso schnell und unkompliziert widerrufen können.

 

Für wen gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?

Die neue Regelung betrifft Fernabsatzverträge, die zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden. Dazu zählen beispielsweise Websites, Online-Shops, Plattformen oder Apps.

Erfasst sind insbesondere Verträge über:

  • Waren
  • Dienstleistungen
  • Finanzdienstleistungen
  • Digitale Inhalte wie E-Books, Online-Kurse, Software oder Streaming-Angebote

Unternehmen sind unabhängig von ihrer Größe, ihrem Umsatz oder ihrer Rechtsform dazu verpflichtet, einen Widerrufsbutton bereitzustellen, sofern sie widerrufsfähige Verträge mit Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr schließen.

 

Welche Ausnahmen sind vorgesehen?

Ein Widerrufsbutton ist nur dann erforderlich, wenn den Verbrauchern auch tatsächlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Besteht für einen Vertrag kein Widerrufsrecht, entfällt entsprechend auch die Pflicht zur Bereitstellung des Buttons.

Das betrifft unter anderem Verträge über individuell angefertigte Produkte (z. B. über Etsy), schnell verderbliche Waren (z. B. frische Lebensmittel) oder bestimmte versiegelte Produkte (z. B. Kosmetik), bei denen eine Rückgabe aus Gründen des Gesundheits- oder Hygieneschutzes ausgeschlossen ist. Auch bei digitalen Angeboten (z. B. Webinare, Online-Kurse) kann das Widerrufsrecht entfallen, wenn Verbraucher beim Kauf ausdrücklich darauf verzichten und der Download direkt beginnt.

Die Regelung findet außerdem keine Anwendung bei Verträgen, die nicht online abgeschlossen werden. Dazu zählen Vertragsabschlüsse im stationären Handel, per Telefon, Post oder E-Mail.

Für Verträge zwischen Unternehmen (B2B) gilt die Pflicht zum Widerrufsbutton ebenfalls nicht, da das gesetzliche Widerrufsrecht ausschließlich Verbrauchern zusteht.

 

Besonderheiten bei Online-Terminbuchungen

Bei der Online-Terminbuchung ist entscheidend, ob tatsächlich ein widerrufbarer Vertrag zustande kommt. Denn nur dann besteht auch die Pflicht, einen Widerrufsbutton anzubieten.

 

Wann kommt bei einer Online-Terminbuchung kein Vertrag zustande?

In vielen Fällen dient die Online-Terminbuchung lediglich dazu, einen Termin zu reservieren oder anzufragen. Der eigentliche Vertrag kommt erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande.

Typische Merkmale:

  • Der Termin ist unverbindlich („Unverbindlich anfragen“)
  • Der Termin ist unentgeltlich oder die Zahlung erfolgt erst vor Ort
  • Der Vertrag wird erst im persönlichen Gespräch geschlossen

Beispiele:

  • Beratungs- oder Erstgespräche
  • Probetrainings
  • Kennenlerntermine

👉 Folglich: Kein Vertrag → kein Widerrufsrecht → kein Widerrufsbutton erforderlich

 

Wann entsteht bei der Online-Terminbuchung ein Vertrag?

Ein Vertrag entsteht bereits bei der Buchung, wenn:

  • Der Termin vom Kunden verbindlich gebucht wird („Verbindlich buchen“, „Kostenpflichtig buchen“)
  • Die Leistung bei der Buchung klar bestimmt ist (Art, Dauer, Preis etc.)
  • Der Anbieter die Buchung bestätigt (z. B. mit einer Bestätigungsseite oder einer E-Mail)

👉 Folglich: Es liegt ein Vertrag vor – aber ist dieser auch widerrufbar?

 

Wann besteht kein Widerrufsrecht?

Für bestimmte Dienstleistungen mit einem festen Termin oder Zeitraum sieht das Gesetz kein Widerrufsrecht vor. Dazu zählen Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Typische Beispiele:

  • Konzert- und Festivaltickets
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Hotel- und Mietwagenbuchungen
  • Freizeitparks oder andere Freizeiteinrichtungen
  • Catering

👉 Folglich: Kein Widerrufsrecht → Kein Widerrufsbutton

 

Bei anderen Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht zudem vorzeitig erlöschen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (§ 356 Abs. 5 BGB):

  • Ausdrückliche Zustimmung: Der Verbraucher stimmt ausdrücklich zu, dass der Unternehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der Dienstleistung beginnt
  • Eindeutige Bestätigung: Der Verbraucher bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt
  • Vollständige Vertragserfüllung: Die Dienstleistung wurde vollständig erbracht

 

Wann ist der Widerrufsbutton bei Online-Terminbuchungen relevant?

Ein Widerrufsbutton ist relevant, wenn:

  • Verbindliche Termine für Dienstleistungen gebucht werden, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht
  • Flexibel nutzbare und nicht an einen festen Zeitpunkt gebundene Leistungen verkauft werden

 

Typische Beispiele für widerrufsfähige Dienstleistungen:

  • Friseur- und Barbershop-Termine
  • Beauty-Behandlungen im Kosmetik- oder Nagelstudio
  • Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung

 

Typische Beispiele für flexibel nutzbare Leistungen:

  • Coaching-Pakete oder -Programme
  • Online-Coachings, -Seminare, -Kurse oder Webinare
  • Mitgliedschaften oder Abonnements
  • Gutscheine ohne festen Einlösetermin

👉 Folglich: Widerrufsrecht besteht → Widerrufsbutton verpflichtend

 

Kurz zusammengefasst: Widerrufsbutton bei der Online-Terminbuchung

Ob ein Widerrufsbutton benötigt wird, hängt immer davon ab, ob ein widerrufsfähiger Vertrag zustande kommt – und nicht allein davon, dass ein Termin online gebucht wird.

Merke:

  • Terminreservierung oder -anfrage → kein Widerrufsbutton
  • Verbindlich gebuchter Termin → Widerrufsbutton verpflichtend, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht
  • Pakete, Abos, Online-Leistungen, Gutscheine oder nicht terminierte Leistungen → Widerrufsbutton verpflichtend

Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Ob und in welchem Umfang für Ihr konkretes Angebot ein Widerrufsrecht besteht und ob Sie einen Widerrufsbutton benötigen, hängt stets vom Einzelfall ab und muss individuell geprüft werden.

 

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Welche Anforderungen gelten für den Widerrufsbutton?

Damit der Widerrufsbutton den gesetzlichen Vorgaben entspricht, müssen seine Gestaltung, Platzierung und der Ablauf nach dem Klick bestimmten Anforderungen genügen. Ziel ist es, den Widerruf für Verbraucher möglichst einfach, eindeutig und barrierefrei zu gestalten.

 

Gestaltung und Beschriftung

Der Widerrufsbutton muss klar erkennbar und eindeutig beschriftet sein. Empfohlen wird eine Formulierung wie „Vertrag widerrufen“ oder eine gleichwertige, unmissverständliche Bezeichnung. Unklare oder mehrdeutige Begriffe wie z. B. „Service“, „Kontakt“ oder „Stornieren“ sind nicht zulässig.

Zwar spricht das Gesetz nicht ausdrücklich von einem Button, sondern von einer Widerrufsfunktion. In der Praxis wird diese jedoch meist als Schaltfläche umgesetzt. Alternativ können Sie auch einen deutlich hervorgehobenen Link mit entsprechender Formulierung verwenden, sofern er eindeutig als Widerrufsmöglichkeit erkennbar ist.

 

Platzierung und Erreichbarkeit

Der Widerrufsbutton muss während der gesamten Widerrufsfrist durchgehend verfügbar und leicht zugänglich sein. Er sollte gut sichtbar platziert werden und sich optisch vom übrigen Seiteninhalt abheben, etwa durch Farbe, Kontrast oder Positionierung. Platzieren Sie den Button am besten im Header oder Footer Ihrer Website.

Vorsicht: Verzichten Sie darauf, den Widerrufsbutton ausschließlich in einem geschützten Kunden-/Loginbereich bereitzustellen oder ihn nur über einen Download zugänglich zu machen.

 

Ablauf nach dem Klick: Das Zwei-Stufen-Verfahren

Der Widerruf darf nicht bereits durch den ersten Klick ausgelöst werden. Gesetzlich vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren:

  • Erste Stufe: Der Klick auf den Widerrufsbutton führt auf eine separate Bestätigungsseite. Dort muss der Verbraucher Angaben zum betreffenden Vertrag bzw. Termin machen, um diesen eindeutig zu identifizieren. Ein verpflichtender Login darf dafür nicht erforderlich sein.
  • Zweite Stufe: Der Widerruf wird erst durch einen zweiten, eindeutig beschrifteten Button (z. B. „Widerruf bestätigen“) ausgelöst. Anschließend muss der Verbraucher eine elektronische Eingangsbestätigung erhalten (z. B. per E-Mail), die das Datum und die Uhrzeit des Widerrufs enthält.

 

Datenschutz

Bei der Umsetzung ist der DSGVO-Grundsatz der Datensparsamkeit zu beachten. Es dürfen nur die Angaben abgefragt werden, die erforderlich sind, um den Widerruf dem richtigen Vertrag zuzuordnen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Name des Verbrauchers
  • Angaben zur Identifikation des Vertrags (Bestell-, Auftrags- oder Vertragsnummer) oder des Termins (Datum und Uhrzeit)
  • E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung

Hier gilt: Die Angabe eines Widerrufsgrundes darf nicht verpflichtend sein. Verbraucher müssen ihr Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen ausüben können. Eine freiwillige Angabe ist zwar zulässig, darf den Widerrufsprozess jedoch nicht behindern.

 

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Welche Konsequenzen drohen, wenn der Button fehlt oder falsch eingebunden wird?

Ein Verstoß gegen die Widerrufsbutton-Pflicht kann erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen. So kann eine fehlende oder falsche Umsetzung als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, die mit hohen Bußgeldern geahndet wird.

Darüber hinaus kann eine solche Pflichtverletzung auch als Wettbewerbsverstoß gewertet werden. Da es sich um eine verbraucherschützende Marktverhaltensregelung handelt, drohen in diesem Fall Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände.

Abmahnrisiken bestehen nicht nur, wenn der Button vollständig fehlt, sondern auch bei einer nicht gesetzeskonformen Ausgestaltung.

Dazu zählen unter anderem:

  • Unklare oder irreführende Beschriftung
  • Fehlerhafte Platzierung oder eingeschränkte Erreichbarkeit
  • Nicht korrekt umgesetztes Zwei-Stufen-Verfahren
  • Verstecken des Buttons auf der Website

 

Die Widerrufsfunktion von cituro

Damit Sie die gesetzlichen Anforderungen rund um das Widerrufsrecht für betroffene Leistungen schnell, unkompliziert und rechtskonform umsetzen können, stellt cituro Ihnen ab sofort folgende Einstellungen bereit:

  • Widerrufsrecht je Leistung konfigurieren: In den Buchungseinstellungen legen Sie für jede Leistung einzeln fest, ob das Widerrufsrecht gilt.
  • Widerrufsbutton und -belehrung in der Buchungsbestätigung: Wenn Ihre Kunden eine betroffene Leistung buchen, enthält die Buchungsbestätigung automatisch einen entsprechenden Widerrufsbutton und die dazugehörige Belehrung.
  • Widerruf im Kalender: Widerrufene Termine sehen Sie direkt in Ihrem Online-Kalender.
  • Manuell vereinbarte Termine einbeziehen: Sie können festlegen, ob auch Termine, die Sie selbst im Kalender anlegen, dem Widerrufsrecht unterliegen.
  • Einwilligung zum vorzeitigen Leistungsbeginn: Liegt ein Termin innerhalb der Widerrufsfrist, können Sie die Einwilligung Ihrer Kunden zur vorzeitigen Leistungserbringung einholen. Das ist relevant, weil Kunden Ihnen bei einem Widerruf nach vorzeitigem Leistungsbeginn Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung schulden.
  • Allgemeines Widerrufsformular: Dieses können Sie auf Ihrer eigenen Website einbinden.

 

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:

 

1. Wann kommt der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton wird ab dem 19. Juni 2026 für alle Unternehmen verpflichtend, die online widerrufsfähige Verträge mit Verbrauchern abschließen.

 

2. Für wen gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?

Die Pflicht betrifft Unternehmen, die Fernabsatzverträge mit Verbrauchern (B2C) über Websites, Online-Shops, Plattformen oder Apps abschließen – vorausgesetzt, für diese Verträge besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Das betrifft Verträge über:

  • Waren
  • Dienstleistungen
  • Finanzdienstleistungen
  • Digitale Inhalte wie E-Books, Online-Kurse, Software oder Streaming-Angebote

Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Dazu zählen unter anderem Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vereinbart werden (z. B. Tickets für Konzerte oder Sportveranstaltungen). Auch kostenlose Leistungen wie Kennenlern- oder Beratungsgespräche fallen in der Regel nicht unter das Widerrufsrecht.

Wichtige Hinweise: Die Widerrufsbutton-Pflicht gilt ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern (B2C). Reine B2B-Verträge sind davon nicht betroffen. Zudem greift die Regelung nur für Verbraucher innerhalb der EU. Für Kunden in der Schweiz gilt sie daher grundsätzlich nicht, im Grenzgebiet kann es jedoch Ausnahmen geben. Auch Termine, die per Telefon oder E-Mail vereinbart werden, können unter das Widerrufsrecht fallen, sofern sie im Fernabsatz zustande kommen.

 

3. Wie muss der Widerrufsbutton gestaltet sein?

Der Widerrufsbutton muss leicht zugänglich, klar erkennbar und eindeutig beschriftet (z. B. mit „Vertrag widerrufen“) sein.

 

4. Benötige ich bei Online-Terminbuchungen immer einen Widerrufsbutton?

Nein. Ein Widerrufsbutton ist nur erforderlich, wenn für die gebuchte Leistung ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Ob dies der Fall ist, hängt von der jeweiligen Dienstleistung und Terminart ab.

 

5. Bietet cituro einen Widerrufsbutton für Online-Terminbuchungen an?

cituro stellt Ihnen ein allgemeines Widerrufsformular zur Verfügung, das Sie über einen eigenen Widerrufsbutton auf Ihrer Website einbinden können. Zusätzlich erhalten Ihre Kunden bei der Buchung betroffener Leistungen automatisch eine Buchungsbestätigung inklusive Widerrufsbutton und Widerrufsbelehrung.

 

 

Portrait von Emily Miller
Emily Miller
Rechtschreibperfektionistin und leidenschaftliche Content Creatorin mit jahrelanger Erfahrung im Online-Marketing, insbesondere in den Bereichen Social Media und Bloggen: Emily schreibt mit frischem Blick über verschiedenste Themen wie Online-Marketing, Business-Tipps oder alles Wissenswerte rund um das Thema Online-Terminvereinbarung.

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