Verträge können heutzutage mit nur wenigen Klicks ganz bequem online abgeschlossen werden. Künftig soll es für Verbraucher ebenso unkompliziert sein, diese Verträge auch wieder zu widerrufen. Mit der Einführung des sogenannten Widerrufsbuttons verfolgt der Gesetzgeber genau dieses Ziel: mehr Transparenz, Kundenfreundlichkeit und eine einfachere Wahrnehmung von Verbraucherrechten im digitalen Raum.
Für Unternehmen, die Vertragsabschlüsse online ermöglichen, bringt diese Änderung allerdings auch neue Anforderungen mit sich. So muss der Widerrufsprozess nicht nur rechtlich korrekt abgebildet, sondern auch technisch einwandfrei umgesetzt werden. Dabei stellen sich viele Fragen: Ab wann ist der Widerrufsbutton verpflichtend? Für wen gilt die neue Regelung? Und wie sieht das Ganze eigentlich bei Online-Terminbuchungen aus?
Wir beantworten alle diese Fragen in unserem Blogbeitrag:
- Was ist der Widerrufsbutton und warum wird er eingeführt?
- Für wen gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?
- Besonderheiten bei Online-Terminbuchungen
- Welche Anforderungen gelten für den Widerrufsbutton?
- Welche Konsequenzen drohen, wenn der Button fehlt oder falsch eingebunden wird?
- Coming Soon: Der Widerrufsbutton von cituro
- FAQ
Was ist der Widerrufsbutton und warum wird er eingeführt?
Der Widerrufsbutton ist eine elektronische Widerrufsfunktion, die ab dem 19. Juni 2026 gesetzlich vorgeschrieben ist und auf der Unternehmenswebsite eingebunden werden muss (z. B. über das eigene Content-Management-System). Sie ermöglicht es Verbrauchern, online abgeschlossene Verträge auf einfachem Wege zu widerrufen.
Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673, die eine europaweit leicht zugängliche elektronische Widerrufsmöglichkeit vorsieht, um den Verbraucherschutz zu stärken.
Der Widerrufsbutton ergänzt die bisherigen Möglichkeiten zum Widerruf – etwa per E-Mail oder Brief –, ersetzt diese jedoch nicht. Ziel der Regelung ist es, den Widerruf ebenso einfach zu gestalten wie den Vertragsschluss selbst.
Der Grundgedanke ist einfach: Wer online mit wenigen Klicks einen Vertrag abschließt, soll diesen künftig genauso schnell und unkompliziert widerrufen können.
Für wen gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?
Die neue Regelung betrifft Fernabsatzverträge, die zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden. Dazu zählen beispielsweise Websites, Online-Shops, Plattformen oder Apps.
Erfasst sind insbesondere Verträge über:
- Waren
- Dienstleistungen
- Finanzdienstleistungen
- Digitale Inhalte wie E-Books, Online-Kurse, Software oder Streaming-Angebote
Unternehmen sind unabhängig von ihrer Größe, ihrem Umsatz oder ihrer Rechtsform dazu verpflichtet, einen Widerrufsbutton bereitzustellen, sofern sie widerrufsfähige Verträge mit Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr schließen.
Welche Ausnahmen sind vorgesehen?
Ein Widerrufsbutton ist nur dann erforderlich, wenn den Verbrauchern auch tatsächlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Besteht für einen Vertrag kein Widerrufsrecht, entfällt entsprechend auch die Pflicht zur Bereitstellung des Buttons.
Das betrifft unter anderem Verträge über individuell angefertigte Produkte (z. B. über Etsy), schnell verderbliche Waren (z. B. frische Lebensmittel) oder bestimmte versiegelte Produkte (z. B. Kosmetik), bei denen eine Rückgabe aus Gründen des Gesundheits- oder Hygieneschutzes ausgeschlossen ist. Auch bei digitalen Angeboten (z. B. Software) kann das Widerrufsrecht entfallen, wenn Verbraucher beim Kauf ausdrücklich darauf verzichten.
Die Regelung findet außerdem keine Anwendung bei Verträgen, die nicht online abgeschlossen werden. Dazu zählen Vertragsabschlüsse im stationären Handel, per Telefon, Post oder E-Mail.
Für Verträge zwischen Unternehmen (B2B) gilt die Pflicht zum Widerrufsbutton ebenfalls nicht, da das gesetzliche Widerrufsrecht ausschließlich Verbrauchern zusteht.
Besonderheiten bei Online-Terminbuchungen
Bei der Online-Terminbuchung ist entscheidend, ob tatsächlich ein widerrufbarer Vertrag zustande kommt. Denn nur dann besteht auch die Pflicht, einen Widerrufsbutton anzubieten.
Wann kommt bei einer Online-Terminbuchung kein Vertrag zustande?
In vielen Fällen dient die Online-Terminbuchung lediglich dazu, einen Termin zu reservieren oder anzufragen. Der eigentliche Vertrag kommt erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande.
Typische Merkmale:
- Der Termin ist unverbindlich („Unverbindlich anfragen“)
- Die Zahlung erfolgt erst vor Ort
- Der Vertrag wird erst im persönlichen Gespräch geschlossen
Beispiele:
- Beratungs- oder Erstgespräche
- Probetrainings
- Kennenlerntermine
👉 Folglich: Kein Vertrag → kein Widerrufsrecht → kein Widerrufsbutton erforderlich
Wann entsteht bei der Online-Terminbuchung ein Vertrag?
Ein Vertrag entsteht bereits bei der Buchung, wenn:
- Der Termin vom Kunden verbindlich gebucht wird („Verbindlich buchen“, „Kostenpflichtig buchen“)
- Die Leistung bei der Buchung klar bestimmt ist (Art, Dauer, Preis etc.)
- Der Anbieter die Buchung bestätigt (z. B. mit einer Bestätigungsseite oder einer E-Mail)
👉 Folglich: Es liegt ein Vertrag vor – aber ist dieser auch widerrufbar?
Feste Termine: In der Regel kein Widerrufsrecht
Für Dienstleistungen mit festem Termin oder Zeitraum, bei denen das Unternehmen gezielt Kapazitäten freihält, sieht das Gesetz in der Regel kein Widerrufsrecht vor.
Typische Beispiele:
- Friseur- und Kosmetiktermine
- Medizinische und therapeutische Behandlungen
- Fahrstunden
- Personal Training und Fitnesskurse
Auch wenn diese Termine online gebucht und direkt bezahlt werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
👉 Folglich: Kein Widerrufsrecht → kein Widerrufsbutton erforderlich
Wann wird der Widerrufsbutton bei Online-Terminbuchungen relevant?
Ein Widerrufsbutton ist dann relevant, wenn über die Online-Buchung nicht einzelne feste Termine, sondern flexibel nutzbare und nicht an einen festen Zeitpunkt gebundene Leistungen verkauft werden.
Typische Beispiele:
- Coaching-Pakete oder -Programme
- Online-Coachings, -Seminare, -Kurse oder Webinare
- Mitgliedschaften oder Abonnements
- Gutscheine ohne festen Einlösetermin
👉 Folglich: Widerrufsrecht besteht → Widerrufsbutton verpflichtend
Kurz zusammengefasst: Widerrufsbutton bei der Online-Terminbuchung
Ob ein Widerrufsbutton benötigt wird, hängt immer davon ab, ob ein widerrufsfähiger Vertrag zustande kommt – und nicht allein davon, dass ein Termin online gebucht wird.
Merke:
- Terminreservierung oder -anfrage → kein Widerrufsbutton
- Fester Termin → in der Regel kein Widerrufsbutton
- Pakete, Abos, Online-Leistungen, Gutscheine oder nicht terminierte Leistungen → Widerrufsbutton verpflichtend
Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Ob und in welchem Umfang für Ihr konkretes Angebot ein Widerrufsrecht besteht und ob Sie einen Widerrufsbutton benötigen, hängt stets vom Einzelfall ab und muss individuell geprüft werden.
Welche Anforderungen gelten für den Widerrufsbutton?
Damit der Widerrufsbutton den gesetzlichen Vorgaben entspricht, müssen seine Gestaltung, Platzierung und der Ablauf nach dem Klick bestimmten Anforderungen genügen. Ziel ist es, den Widerruf für Verbraucher möglichst einfach, eindeutig und barrierefrei zu gestalten.
Gestaltung und Beschriftung
Der Widerrufsbutton muss klar erkennbar und eindeutig beschriftet sein. Empfohlen wird eine Formulierung wie „Vertrag widerrufen“ oder eine gleichwertige, unmissverständliche Bezeichnung. Unklare oder mehrdeutige Begriffe wie z. B. „Service“, „Kontakt“ oder „Stornieren“ sind nicht zulässig.
Zwar spricht das Gesetz nicht ausdrücklich von einem Button, sondern von einer Widerrufsfunktion. In der Praxis wird diese jedoch meist als Schaltfläche umgesetzt. Alternativ können Sie auch einen deutlich hervorgehobenen Link mit entsprechender Formulierung verwenden, sofern er eindeutig als Widerrufsmöglichkeit erkennbar ist.
Platzierung und Erreichbarkeit
Der Widerrufsbutton muss während der gesamten Widerrufsfrist durchgehend verfügbar und leicht zugänglich sein. Er sollte gut sichtbar platziert werden und sich optisch vom übrigen Seiteninhalt abheben, etwa durch Farbe, Kontrast oder Positionierung. Platzieren Sie den Button am besten im Header oder Footer Ihrer Website.
Vorsicht: Verzichten Sie darauf, den Widerrufsbutton ausschließlich in einem geschützten Kunden-/Loginbereich bereitzustellen oder ihn nur über einen Download zugänglich zu machen.
Ablauf nach dem Klick: Das Zwei-Stufen-Verfahren
Der Widerruf darf nicht bereits durch den ersten Klick ausgelöst werden. Gesetzlich vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren:
- Erste Stufe: Der Klick auf den Widerrufsbutton führt auf eine separate Bestätigungsseite. Dort muss der Verbraucher Angaben zum betreffenden Vertrag bzw. Termin machen, um diesen eindeutig zu identifizieren. Ein verpflichtender Login darf dafür nicht erforderlich sein.
- Zweite Stufe: Der Widerruf wird erst durch einen zweiten, eindeutig beschrifteten Button (z. B. „Widerruf bestätigen“) ausgelöst. Anschließend muss der Verbraucher eine elektronische Eingangsbestätigung erhalten (z. B. per E-Mail), die das Datum und die Uhrzeit des Widerrufs enthält.
Datenschutz
Bei der Umsetzung ist der DSGVO-Grundsatz der Datensparsamkeit zu beachten. Es dürfen nur die Angaben abgefragt werden, die erforderlich sind, um den Widerruf dem richtigen Vertrag zuzuordnen.
Dazu zählen insbesondere:
- Name des Verbrauchers
- Angaben zur Identifikation des Vertrags (Bestell-, Auftrags- oder Vertragsnummer) oder des Termins (Datum und Uhrzeit)
- E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung
Hier gilt: Die Angabe eines Widerrufsgrundes darf nicht verpflichtend sein. Verbraucher müssen ihr Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen ausüben können. Eine freiwillige Angabe ist zwar zulässig, darf den Widerrufsprozess jedoch nicht behindern.
Welche Konsequenzen drohen, wenn der Button fehlt oder falsch eingebunden wird?
Ein Verstoß gegen die Widerrufsbutton-Pflicht kann erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen. So kann eine fehlende oder falsche Umsetzung als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, die mit hohen Bußgeldern geahndet wird.
Darüber hinaus kann eine solche Pflichtverletzung auch als Wettbewerbsverstoß gewertet werden. Da es sich um eine verbraucherschützende Marktverhaltensregelung handelt, drohen in diesem Fall Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände.
Abmahnrisiken bestehen nicht nur, wenn der Button vollständig fehlt, sondern auch bei einer nicht gesetzeskonformen Ausgestaltung.
Dazu zählen unter anderem:
- Unklare oder irreführende Beschriftung
- Fehlerhafte Platzierung oder eingeschränkte Erreichbarkeit
- Nicht korrekt umgesetztes Zwei-Stufen-Verfahren
- Verstecken des Buttons auf der Website
Coming Soon: Der Widerrufsbutton von cituro
Damit Sie den Widerrufsbutton schnell, einfach und rechtskonform in Ihre Website integrieren können, stellt cituro Ihnen schon bald eine passende technische Lösung zur Verfügung. Wir arbeiten derzeit an einem Widerrufsbutton, der alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und den vorgeschriebenen Prozess vollständig umsetzt.
Wenn ein Verbraucher auf den Widerrufsbutton klickt, wird er direkt zu einem übersichtlichen Widerrufsformular weitergeleitet. Dort kann er die erforderlichen Angaben machen und den Widerruf über den Button „Widerruf bestätigen“ abschicken.
Nach dem Absenden des Widerrufs sorgt cituro für eine automatisierte Kommunikation: Verbraucher erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung ihres Widerrufs per E-Mail, während Sie gleichzeitig eine Benachrichtigung über den eingegangenen Widerruf an eine zentrale E-Mail-Adresse erhalten.
Sie müssen lediglich den Button einbinden – der technische Prozess dahinter ist bereits vorbereitet.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:
1. Wann kommt der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton wird ab dem 19. Juni 2026 für alle Unternehmen verpflichtend, die online widerrufsfähige Verträge mit Verbrauchern abschließen.
2. Für wen gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?
Die Pflicht betrifft Unternehmen, die Fernabsatzverträge mit Verbrauchern (B2C) über Websites, Online-Shops, Plattformen oder Apps abschließen – vorausgesetzt, für diese Verträge besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Das betrifft Verträge über:
- Waren
- Dienstleistungen
- Finanzdienstleistungen
- Digitale Inhalte wie E-Books, Online-Kurse, Software oder Streaming-Angebote
3. Wie muss der Widerrufsbutton gestaltet sein?
Der Widerrufsbutton muss leicht zugänglich, klar erkennbar und eindeutig beschriftet (z. B. mit „Vertrag widerrufen“) sein.
4. Benötige ich bei Online-Terminbuchungen immer einen Widerrufsbutton?
Nein. Bei termingebundenen Dienstleistungen besteht in der Regel kein Widerrufsrecht. In diesen Fällen ist daher auch kein Widerrufsbutton erforderlich.
5. Wann ist der Widerrufsbutton bei Online-Terminbuchungen relevant?
Ein Widerrufsbutton ist verpflichtend, wenn über die Online-Buchung Leistungen verkauft werden, die nicht an einen festen Termin gebunden sind (z. B. Pakete, Online-Kurse, Abonnements oder Gutscheine).
6. Bietet cituro einen Widerrufsbutton für Online-Terminbuchungen an?
Ja. cituro stellt Ihnen vor Inkrafttreten der Regelung eine technische Lösung zur Verfügung, mit der der gesetzlich vorgesehene Ablauf sauber abgebildet werden kann. Sie müssen den Button lediglich in Ihre Website einbinden.






