Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen
Stand 20.04.2021Präambel
cituro ist ein Dienstleistungsangebot der Florian Heymel Consulting, Gustav-Stresemann-Str. 13, 86199 Augsburg (im Folgenden „Anbieter“), das Dienstleistern verschiedenster Branchen (nachstehend „Dienstleister“) eine Plattform zur Verfügung stellt, um deren Geschäft über das Internet zu verwalten und das die Möglichkeit bietet, eine Online-Terminbuchung für deren Kunden (im folgenden „Endkunden“) anzubieten. Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten bei sämtlichen Vertragsverhältnissen zwischen den genannten Parteien.
Soweit Erklärungen im Folgenden „schriftlich“ zu erfolgen haben, ist die Textform nach § 126 b BGB gemeint, zu deren Wirksamkeit auch eine E-Mail genügt.
§ 1 Geltungsbereich
- Die vorliegenden AGB enthalten alle Regelungen, Rechte und Pflichten der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes.
- In allen Vertragsverhältnissen des Anbieters mit anderen Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, in denen Services, und darauf bezogene Beratungsleistungen einschließlich Support erbracht werden, gelten ausschließlich die vorliegenden AGB, soweit nicht anderweitig vereinbart.
- Die AGB gelten ab dem ersten Tag der Nutzung des Serviceangebotes des Anbieters. Etwaige frühere Vertragsbedingungen zwischen den Parteien verlieren mit dem Wirksamwerden dieser AGB ihre Gültigkeit.
- Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen werden nur dann zum Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Dienstleister, wenn der Anbieter diese zuvor schriftlich anerkannt hat. Dies gilt auch, wenn der Anbieter den abweichenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Eine vertragliche Beziehung zwischen dem Anbieter und den Endkunden kommt nicht zustande. In die Vertragsbeziehung des Dienstleisters zu dessen Kunden ist der Anbieter weder als Partner oder als Vertreter einer Partei, noch als Vermittler eingebunden.
§ 2 Vertragsschluss
- Sämtliche Angebote des Anbieters sind freibleibend. Folglich tritt der Vertrag nach Bestellung des Dienstleisters erst nach Zustimmung durch den Anbieter in Kraft.
- Der Dienstleister erklärt mit der Registrierung beim Anbieter seine Absicht mit diesem ein Vertragsverhältnis einzugehen.
- Nach der Registrierung beim Anbieter erhält der Dienstleister, an seine bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse in der Regel innerhalb weniger Minuten, eine Bestätigung des Eingangs seiner Registrierung. Diese Eingangsbestätigung enthält die Zugangsdaten zu den Softwarediensten des Anbieters.
- Ein kostenpflichtiger Servicevertrag zwischen dem Dienstleister und dem Anbieter über die Nutzung von cituro beginnt erst mit dem Absenden des entsprechenden Aktivierungsformulars.
- Verträge werden ausschließlich zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten des Kunden geschlossen. Aus diesem Grund besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungen
- Der Anbieter stellt dem Dienstleister die Softwarelösung cituro mit dem jeweils bestellen Servicepaket und etwaigen Zusatzoptionen zur Nutzung über das Internet zur Verfügung (SaaS – Software as a Service), insbesondere die Kernfunktionen Online-Terminkalender und Online-Terminbuchung. Darüber hinaus erbringt der Anbieter weitere damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen, wie Webseitenerstellung und Beratung.
- Der Dienstleister erhält vom Anbieter in diesem Zusammenhang ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an dem Online Softwaredienst cituro. Dieses ist begrenzt auf die Vertragslaufzeit und die vom Anbieter geschuldeten Leistungen entsprechend des vom Dienstleister gewählten Servicepaketes. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte oder Rechte an der Softwarelösung des Anbieters werden dem Dienstleister nicht eingeräumt.
- Der Inhalt und Leistungsumfang der Softwarelösung ergibt sich aus den vorliegenden AGB und den aktuell verfügbaren Funktionalitäten, die auf der Webseite des Anbieters stets in aktueller Form veröffentlicht sind.
- Begleitende technische Leistungen, wie etwa den Import existierender Stammdaten des Dienstleisters in die Systeme des Anbieters oder die Integration der Dienste des Anbieters in die Webauftritte des Dienstleisters, sowie alle sonstigen Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder nachträglich schriftlich vereinbart wurden, erbringt der Anbieter nur aufgrund gesonderter Vereinbarung.
- Der Anbieter gewährleistet eine jahresdurchschnittliche 99,%ige Verfügbarkeit seiner Softwaredienste, insbesondere der vertragsgegenständlichen Leistungen, bei einer Betriebszeit von 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen in der Woche. Davon ausgenommen sind Ausfälle aufgrund von Umständen, die nicht im unmittelbaren Einflussbereich des Anbieters liegen, insbesondere:
- Ausfallzeiten aufgrund von Hacker- und Virenangriffen,
- Ausfallzeiten, verursacht durch Fehlbedienung des Dienstleisters,
- Ausfallzeiten aufgrund von fehlerhafter oder unzureichender Hard- und Software-Wartung Dritter, sowie
- Ausfallzeiten, die durch Ausfall von Teilen des Internets oder externer DNS oder Routingprobleme entstehen, die nicht in der unmittelbaren Kontrolle des Anbieters liegen,
- Ausfallzeiten aufgrund von höherer Gewalt (insbesondere Streik, Unruhen, Krieg, Überschwemmungen, Sturm oder sonstige Naturkatastrophen) und vergleichbaren, vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen.
- Der Anbieter stellt für technische Probleme und Fragen rund um dessen Dienste einen kostenlosen Support zur Verfügung. Der Kundenservice für allgemeine Anfragen ist werktags von 09:00-17:00 Uhr per Telefon und E-Mail erreichbar (Die Zeiten beziehen sich auf die Mitteleuropäische Zeitzone). Davon ausgenommen sind bundeseinheitliche Feiertage. Unser Support ist außerdem bei technischen Störungen täglich zwischen 7 und 20 Uhr per E-Mail erreichbar. Die Reaktionszeit auf Supportanfragen kann je nach Auslastung variieren, der Anbieter ist jedoch stets bemüht auf Anliegen des Dienstleisters innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu reagieren. Der Support beinhaltet keine rechtliche oder allgemeine Beratung oder Schulung.
§ 4 Testzeitraum
- Der Anbieter stellt dem Dienstleister im Rahmen der Registrierung einen kostenfreien Testzugang zur Verfügung.
- Die Dauer des Testzeitraums beträgt, soweit bei der Anmeldung nicht abweichend angegeben, 30 Tage.
- Der Testzeitraum beginnt automatisch mit dem Übersenden der Registrierungsbestätigung.
- Der Testzeitraum endet, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt:
- nach Ablauf der in Abs. 2 genannten Frist.
- mit Bestellung eines kostenpflichtigen, den Anforderungen entsprechend ausgewählten, Servicepaketes.
- Während und nach Ablauf des Testzeitraums, ohne entsprechende Wahl eines Servicepaketes, ist der Dienstleister nicht an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen gebunden und kann jederzeit durch Nichtnutzung der Dienste vom Vertrag zurücktreten.
- Die vom Dienstleister während des Testzeitraums erfassten und verarbeiteten Daten werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Ablauf des Testzeitraums für bis zu 3 Monate vom Anbieter gespeichert, um dem Dienstleister eine zusätzliche Bedenkzeit einzuräumen und eine Rückkehr zu erleichtern. Nach Ablauf dieser Frist werden die bis zu diesem Zeitpunkt verarbeiteten Daten des Dienstleisters vollständig entfernt.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Dauer der Testphase und den Funktionsumfang der Services während der Testphase einzuschränken. Dies gilt vor allem bei unverhältnismäßiger Nutzung, die den üblichen Umfang übersteigt.
- Der Dienstleister stellt den Anbieter für die Dauer des Testzeitraums von jeglichen, aus diesem Vertrag hervorgehenden und über die gesetzliche Produkthaftung hinausgehenden, Ansprüchen frei.
§ 5 Laufzeit und Beendigung des Vertrags
- Der Servicevertrag zwischen dem Dienstleister und dem Anbieter über die Nutzung von cituro beginnt mit Vertragsschluss gemäß § 2 und hat, sofern nicht anders vereinbart, eine Laufzeit von einem Monat und verlängert sich sodann jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht vom Dienstleister oder dem Anbieter mit einer Frist von zwei Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird.
- Das Recht der Parteien das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist für die kündigende Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe für den Anbieter sind insbesondere Folgende:
- Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften durch den Dienstleister
- Verstoß des Dienstleisters gegen seine vertraglichen Pflichten
- Die Reputation des Anbieters wird durch den Dienstleister stark geschädigt (Bspw. wenn der Dienstleister öffentlich bekannt zu einer vorsätzlichen Straftat rechtkräftig verurteilt ist oder wird)
- Der Dienstleister wirbt öffentlich für Vereinigungen oder Gemeinschaften, oder deren Methoden und Aktivitäten, die von Sicherheits- oder Jugendschutzbehörden beobachtet werden oder ist Mitglied einer solchen Vereinigung oder Gemeinschaft.
- Das Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß Abs. 2 berechtigt den Anbieter neben einer Kündigung zur Verhängung folgender Sanktionen:
- Löschung von Inhalten des Dienstleisters
- Sperrung des Zugangs zu den Diensten des Anbieters
- Ausspruch einer Abmahnung
- Der Anspruch des Dienstleisters auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte bei Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Dienstleister kündigt aufgrund eines wichtigen Grundes nach Abs. 2, der vom Anbieter zu vertreten ist.
- Der Dienstleister kann das bestellte Servicepaket jederzeit wechseln oder Zusatzoption (de-)aktivieren. Der Paketwechsel wird unverzüglich gültig, mit sämtlichen sich aus diesem Vertrag ergebenen Rechten und Pflichten. Die Kündigungsbedingungen bleiben durch einen solchen Wechsel unberührt.
§ 6 Leistungsänderung
- Die Softwaredienstleistungen des Anbieters werden permanent weiterentwickelt, um der technischen Entwicklung, einer etwaigen geänderten Gesetzeslage und der Marktentwicklung, insbesondere veränderten Anforderungen der Dienstleister, Rechnung zu tragen. Der Anbieter behält sich daher das Recht auf Leistungsänderung vor, soweit die Änderungen die Kernleistung des Vertrages nicht beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien zumutbar sind.
- Der Anbieter wird den Dienstleister auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Leistungsänderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten, hinweisen. Wenn durch eine Änderung berechtigte Interessen des Dienstleisters nachteilig berührt sein können, sodass ihm insoweit ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Dienstleister den bestehenden Vertrag ohne Einhaltung der in Art. 5 genannten Frist nach Bekanntgabe der geplanten Leistungsänderung außerordentlich kündigen. In allen anderen Fällen berechtigt eine Leistungsänderung nicht zur außerordentlichen Kündigung.
§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Dienstleisters
- Die folgenden Bestimmungen und Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungen des Dienstleisters und nicht alleine als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu verstehen.
- Der Dienstleister zahlt die vereinbarte Vergütung fristgerecht.
- Der Dienstleister verpflichtet sich wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person und seinem Unternehmen zu liefern. Dies gilt insbesondere für Angaben, die für eine ordentliche Rechnungsstellung notwendig sind. Macht der Dienstleister falsche oder unvollständige Angaben zum Rechnungsempfänger, die eine Rechnungskorrektur erfordern, so hat der Anbieter das Recht die daraus entstehenden Bearbeitungskosten vom Dienstleister einzufordern.
- Der Dienstleister nimmt die Einrichtung und Konfiguration (Anlegen der Stammdaten, individuelle Einstellungen und Einrichtung des Buchungswidgets) seines Servicepakets selbst vor und ist für diese verantwortlich.
- Der Dienstleister verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Nutzung der Dienste des Anbieters. Insbesondere verpflichtet sich der Dienstleister:
- die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes, Urheberrechts, Wettbewerbsrechts, sowie etwaige Vertraulichkeitsverpflichtungen bei der Erstellung seiner Inhalte, einzuhalten,
- keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu übermitteln oder auf solche Informationen hinzuweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Anbieters schädigen können, sowie
- den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte, Daten oder Informationen unbefugt abzurufen oder in Programme des Anbieters einzugreifen oder eigreifen zu lassen.
- Für die vom Dienstleister veröffentlichten Inhalte trägt dieser die alleinige Verantwortung.
- Für die Ausgestaltung des rechtlichen Verhältnisses zwischen dem Dienstleister und dessen Endkunde und den entsprechenden Vertragsschluss in Bezug auf die Erbringung der Leistung ist der Dienstleister verantwortlich.
- Der Dienstleister ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen, bei deren Nichterfüllung die Nutzbarkeit der Dienste des Anbieters unter Umständen eingeschränkt oder unmöglich ist, alleinig verantwortlich. In diesem Zusammenhang sind besonders folgende Voraussetzungen zu nennen:
- Verwendung einer jeweils aktuellen Version der Browser Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Internet Explorer oder Apple Safari.
- Der verwendete Browser muss den Einsatz von Cookies erlauben.
- Gewährleistung des Internetzugriffs.
- Der Dienstleister schützt die ihm oder seinen Mitarbeitern zugeordneten Zugangsdaten zu den Diensten des Anbieters vor einem unbefugten Zugriff Dritter. In diesem Zusammenhang ist der Dienstleister verpflichtet solchen unbefugten Zugriffen, mit geeigneten vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken.
- Die Onlinedienste des Anbieters erfüllen nicht die Anforderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Für die Aufbewahrung von Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des Handels- und Steuerrechts, ist der Dienstleister verantwortlich.
- Dem Dienstleister obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien der mit den Diensten des Anbieters erfassten Daten anzufertigen. Kommt der Dienstleister dieser Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung nicht nach, so haftet der Anbieter bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Dienstleister aufgetreten wären.
- Der Dienstleister gibt sein Einverständnis, dass der Anbieter dem Dienstleister allgemeine Informationen zu seinen Produkten und Leistungen per E-Mail zusendet. Der Dienstleister kann dem Erhalt jederzeit mit zukünftiger Wirkung widersprechen. Der Zusendung von technischen oder systemrelevanten E-Mails durch die Onlinedienste des Anbieters kann nicht widersprochen werden.
- Sollte der Anbieter von Dritten (einschließlich öffentlicher Stellen) wegen gesetzeswidriger Inhalte, wegen der Verletzung von geistigen oder gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten oder aus sonstigen Gründen, die der Dienstleister zu vertreten hat (als Dritt- oder Mitstörer), in Anspruch genommen werden (z.B. auf Unterlassung, Widerruf, Richtigstellung, Schadenersatz, usw.) oder machen Dritte Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen gegenüber dem Anbieter geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Dienstleister gegen seine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen verstoßen hat (z.B. Verstoß gegen Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht), dann ist der Dienstleister verpflichtet, dem Anbieter alle daraus entstehenden Schäden, Nachteile und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) zu erstatten.
- Der Dienstleister verpflichtet sich weiterhin den Anbieter in jeglicher Weise dabei zu unterstützen, eine derartige Inanspruchnahme abzuwehren.
§ 8 Vertragswidrige Nutzung
- Der Anbieter kann, bei Verstoß des Dienstleisters oder der von ihm benannten Mitarbeiter gegen eine der in diesen AGB festgelegten wesentlichen Pflichten, insbesondere bei Verstoß gegen die in Art. 7 genannten Pflichten, den Zugang zu seinen Onlinediensten und zu dessen Daten sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter sichergestellt ist. Der Dienstleister wird dadurch nicht von seinen Vertragspflichten, insbesondere der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung, entbunden.
- Der Anbieter ist berechtigt rechts- oder sittenwidrige Inhalte, die durch den Dienstleister im Rahmen der Onlinedienste veröffentlicht wurden ohne Vorankündigung zu löschen.
§ 9 Zahlungsbedingungen und Verzug
- Für die Nutzung des Leistungsangebotes des Anbieters stellt dieser eine monatliche Grundgebühr in Rechnung, deren Höhe sich, falls nicht anderweitig vereinbart, nach der jeweils aktuellen Preisliste richtet, die öffentlich auf der Webseite des Anbieters zugänglich ist. Etwaige Gebühren für gewählte Zusatzoptionen fallen zusätzlich an.
- Alle aufgelisteten Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Nutzungsgebühr wird jeweils am Ende des monatlichen Abrechnungszeitraums fällig. In diesem Zusammenhang versendet der Anbieter eine entsprechende Rechnung an die vom Dienstleister bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
- Die Nutzungsgebühr wird jeweils anteilig, auf täglicher Basis, nach der tatsächlichen Nutzungsdauer berechnet. Dies gilt insbesondere bei:
- Vertragsbeginn innerhalb eines laufenden Abrechnungszeitraums,
- Kündigung des Vertrages innerhalb eines laufenden Abrechnungszeitraums,
- Wechsel des Servicepaketes und
- (De-)Aktivierung von Zusatzoptionen.
- Sofern kein Lastschriftverfahren vereinbart wurde, muss der Rechnungsbetrag spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung auf dem Konto des Anbieters gutgeschrieben sein. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Dienstleister in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, dem Anbieter die diesem entstandenen Kosten zu erstatten.
- Der Anbieter behält sich Preisänderungen vor. Diese werden vom Anbieter rechtzeitig, aber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, bekanntgegeben, sodass der Dienstleister in der vertraglich vereinbarten Frist ordentlich kündigen kann. Soweit er dieses Recht nicht in Anspruch nimmt und die Leistungen des Anbieters nach dem Geltungsdatum weiter nutzt, wird die Preisänderung für beide Parteien verbindlich. Darauf Folgende Abrechnungen erfolgen auf Grundlage der neuen Preise.
- Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrechte des Dienstleisters sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
- Kommt der Dienstleister mit der Zahlung in Verzug, so kann der Anbieter Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes gemäß § 288 BGB verlangen.
- Ist der Dienstleister für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der anfallenden Gebühr oder eines nicht unerheblichen Anteils, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Kalendermonate erstreckt, mit der Bezahlung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Grundgebühr erreicht, in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Zugriff auf die bereitgestellten Services, soweit der Kunde im Zahlungsverzug ist, nach entsprechender Androhung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, ganz oder teilweise vorübergehend bis zur erfolgten Zahlung zu sperren.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes gemäß der DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung). Für die Parteien gelten in diesem Zusammenhang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Auftragsverarbeitung des Anbieters.
- Die Datenhoheit über die vom Anbieter im Auftrag des Dienstleisters verarbeiteten Daten liegt ausschließlich beim Dienstleister. Dies gilt im Besonderen für vom Dienstleister an den Anbieter übergebene Daten über Endkunden (Stammdaten wie Name, E-Mail, Adressdaten und weitere Merkmale) und die durch die datenverarbeitenden Dienste erfassten Daten über Endkunden (bspw. Buchungsanfragen oder Terminbuchungen).
- Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses gewonnenen Informationen, Daten und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder Ihrem Inhalt nach als vertraulich einzustufen sind, mit der angemessenen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, vertraulich zu behandeln.
- Der Anbieter setzt für die Verarbeitung personenbezogener Daten nur Personal ein, das zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet und in den gesetzlichen Grundlagen der DSGVO geschult ist.
§ 11 Gewährleistung
- Der Anbieter leistet Gewähr für die im Rahmen dieser AGB vereinbarte Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit des Vertragsgegenstandes. Die in diesem Zusammenhang bereitgestellte Software genügt dem Kriterium der praktischen Tauglichkeit. Ein Anspruch wegen etwaiger Funktionsbeeinträchtigung ist insbesondere nicht gegeben sofern diese:
- durch fehlerhafte oder unangemessene Benutzung verursacht wird, oder
- durch Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Dienste in einer fehlerhaften oder nicht angemessenen Systemumgebung und/oder mit fehlerhafter oder unangemessener Hardware entsteht.
- Der Dienstleister ist verpflichtet, dem Anbieter einen etwaigen Mangel der Dienste unverzüglich zu melden und dessen nähere Umstände zu erläutern.
- Der Anbieter wird den Mangel in angemessener Zeit beseitigen. In diesem Zusammenhang ist der Anbieter berechtigt, sofern dem Dienstleister zumutbar, eine entsprechende Möglichkeit der Fehlerumgehung aufzuzeigen und den Mangel im Rahmen des Softwareentwicklungsprozesses zu einem späteren Zeitpunkt zu beseitigen.
- Der Dienstleister hat das Recht dem Anbieter eine angemessene Frist für die Beseitigung des Mangels zu setzen. Die Fristsetzung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
- Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Dienstleister nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 12 Haftung
- Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den gesetzlichen Regelungen gemäß § 823 BGB sowie im Umfang etwaiger vom Anbieter übernommener Garantien.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des betroffenen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
- Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit der Terminbuchung durch den Dienstleister oder dessen Endkunden. Für diese sind ausschließlich der Dienstleister und dessen Endkunden verantwortlich.
- Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters unabhängig von deren Rechtsgrundlage ausgeschlossen, außer der Anbieter haftet kraft Gesetz zwingend. Insbesondere ist eine Haftung ausgeschlossen für dem Dienstleister entgangenen Gewinn, beim Dienstleister nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und sonstige Schäden, die Ihre Ursache außerhalb des direkten Einflussbereichs des Anbieters haben.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.
§ 13 Referenznennung
- Der Dienstleister gestattet dem Anbieter, den Dienstleister in jeglicher Art von Veröffentlichungen als Referenzkunden auszuweisen und in diesem Zusammenhang Namen, Marken und Logos zu verwenden, sofern und solange der Dienstleister dem nicht ausdrücklich widerspricht.
- Der Dienstleister hat das Recht auf Einsicht in die ihn betreffenden Referenznennungen.
§ 14 Unterauftragnehmer
- Der Anbieter ist berechtigt Unterauftragnehmer zum Zwecke der Leistungserbringung heranzuziehen.
- Für die Leistung Dritter gegenüber dem Dienstleister trägt der Anbieter Sorge.
- Der Anbieter versichert eine sorgfältige Auswahl eingesetzter Unterauftragnehmer, insbesondere hinsichtlich des gesetzlichen Datenschutzes.
- Alle eingesetzten Unterauftragnehmer werden in einer allgemein zugänglichen Form stets auf dem aktuellen Stand aufgeführt. Eine entsprechende Liste der Unterauftragnehmer kann Anlage 1 entnommen werden.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Erweiterungen und Änderungen dieser AGB sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu formulieren.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor den Inhalt der vorliegenden AGB jederzeit, mit Zustimmung des Dienstleisters, zu ändern. Der Anbieter wird bevorstehende Änderungen, insbesondere Leistungs- und/oder Preisanpassungen, rechtzeitig und mindestens vier Wochen vorab ankündigen. Die Zustimmung des Dienstleisters gilt als erteilt, wenn der Dienstleister der Änderung der AGB nicht mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter wird den Dienstleister bei entsprechenden Änderungsmitteilungen auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Soweit durch eine bevorstehende Vertragsänderung wesentliche Rechte des Dienstleisters oder wesentliche Verpflichtungen des Anbieters gegenüber dem Dienstleister zum Nachteil des Dienstleisters mehr als nur unerheblich beeinträchtigt werden, wird dem Dienstleister ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, um sich von den vertraglichen Pflichten zu lösen. Im Voraus bezahlte Leistungen für Zeiten nach dem Kündigungsdatum wird der Anbieter dem Dienstleister im Falle einer Sonderkündigung anteilig zurückerstatten.
- Der Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
- Für Vertragsverhältnisse der Parteien gilt ausschließlich das deutsche Recht.
- Für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag mit dem Anbieter wird der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters vereinbart, sofern die Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Der Anbieter bleibt jedoch dennoch berechtigt den Dienstleister bei Vertragsverstoß an dessen Sitz zu verklagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Statt den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gelten diejenigen wirksamen und durchführbaren Regelungen, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die mit den unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen verfolgt wurde. Die vorstehenden Bedingungen gelten gleichermaßen im Falle einer Regelungslücke.
Anlage 1: Unterauftragnehmer
Name des Unternehmens | Sitz des Unternehmens | Verwendungszweck |
1&1 IONOS SE | Elgendorfer Str. 57 56410 Montabaur |
Hosting & Infrastruktur |
Amazon Web Services EMEA SARL | 38 Avenue John F. Kennedy L-1855 Luxemburg |
E-Mail-Versand |
LOX24 GmbH | Seestraße 109 13353 Berlin |
SMS-Versand |