{"id":7109,"date":"2025-06-17T13:35:22","date_gmt":"2025-06-17T11:35:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.cituro.com\/blog\/?p=7109"},"modified":"2025-07-09T11:32:21","modified_gmt":"2025-07-09T09:32:21","slug":"barrierefreiheitsstaerkungsgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.cituro.com\/blog\/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz","title":{"rendered":"Das Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz 2025 \u2013 Was Sie jetzt wissen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"<div id=\"bsf_rt_marker\"><\/div><p>Stellen Sie sich vor, Sie m\u00f6chten eine Website oder einen Online-Shop besuchen \u2013 doch die Seite l\u00e4sst sich nur schwer bedienen. Wichtige Informationen sind kaum zu erkennen und Sie finden sich \u00fcberhaupt nicht zurecht. Klingt wie ein Albtraum? F\u00fcr viele Menschen ist das Alltag: <strong>Denn rund jeder zehnte Mensch in Deutschland hat eine anerkannte Schwerbehinderung.<\/strong> F\u00fcr Millionen von Menschen sind barrierefreie digitale Angebote also keine Komfortfrage, sondern eine Voraussetzung f\u00fcr eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.<\/p>\n<p>Genau deshalb wird Barrierefreiheit immer wichtiger und jetzt auch gesetzlich verpflichtend: <strong>Ab dem 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz (BFSG) in Kraft.<\/strong> Es verpflichtet erstmals bestimmte private Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten \u2013 darunter auch Websites, Online-Shops und Online-Terminbuchungssysteme.<\/p>\n<p>In diesem Artikel kl\u00e4ren wir, <strong>was hinter dem neuen Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz steckt, wer betroffen ist und was Sie als Unternehmen jetzt wissen m\u00fcssen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol class=\"blog-table-of-content\">\n<li><a href=\"#warum\">Warum Barrierefreiheit jetzt wichtiger ist denn je<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#was\">Was ist das Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#wann\">Wann tritt das Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz in Kraft?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#wer\">Wer ist vom Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz betroffen?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#nicht\">F\u00fcr wen gilt das Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz nicht?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#website\">Welche Auswirkungen hat das Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz auf Websites?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#fazit\">Fazit<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 id=\"warum\">Warum Barrierefreiheit jetzt wichtiger ist denn je<\/h2>\n<p>Digitale Angebote geh\u00f6ren l\u00e4ngst zum Alltag \u2013 sei es beim Einkaufen, bei der Terminvereinbarung oder bei der Informationssuche. F\u00fcr viele Menschen mit Behinderung sind Websites und digitale Services jedoch immer noch mit gro\u00dfen H\u00fcrden verbunden. Mal fehlt die M\u00f6glichkeit zur Tastaturbedienung, mal sind Inhalte schwer lesbar oder die Navigation ist unlogisch und zu umst\u00e4ndlich aufgebaut. Was f\u00fcr die meisten selbstverst\u00e4ndlich ist, bleibt damit vielen anderen Menschen verwehrt.<\/p>\n<p>Hinzu kommt: <strong>Deutschland wird immer \u00e4lter<\/strong>. Mit dem demografischen Wandel steigt die Zahl der Menschen mit altersbedingten Einschr\u00e4nkungen \u2013 etwa beim Sehen, H\u00f6ren oder bei der Feinmotorik. Auch sie profitieren von barrierefreien digitalen L\u00f6sungen. <strong>Barrierefreiheit<\/strong> betrifft also nicht nur eine kleine Gruppe von Menschen, sondern <strong>ist ein gesamtgesellschaftliches Thema<\/strong>.<\/p>\n<p>Trotzdem zeigt sich in der Praxis eine deutliche L\u00fccke bei der Umsetzung: Laut einer <a href=\"https:\/\/www.aktion-mensch.de\/inklusion\/studien\/test-barrierefreie-webshops\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">aktuellen Studie von Aktion Mensch und Google<\/a> <strong>erf\u00fcllen nur 20 % der getesteten Online-Shops die Anforderungen an Barrierefreiheit<\/strong>. Die h\u00e4ufigsten H\u00fcrden sind dabei fehlende Tastaturbedienbarkeit, unzureichende Kontraste, kein sichtbarer Tastaturfokus und eine falsche oder unlogische Tab-Reihenfolge \u2013 allesamt <strong>zentrale Faktoren f\u00fcr die digitale Zug\u00e4nglichkeit<\/strong>. Doch dieser Mangel beschr\u00e4nkt sich nicht nur auf Online-Shops: Fehlende Barrierefreiheit ist ein strukturelles Problem und auf vielen Websites leider immer noch eher die Regel als die Ausnahme.<\/p>\n<p>Barrierefreiheit ist deshalb l\u00e4ngst <strong>kein Nice-to-have<\/strong> mehr, sondern eine <strong>Voraussetzung f\u00fcr digitale Teilhabe<\/strong>. Und genau deshalb schafft der Gesetzgeber jetzt klare Regelungen: Mit dem Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz ist Barrierefreiheit nicht l\u00e4nger nur eine unverbindliche Empfehlung, sondern wird f\u00fcr viele Unternehmen zur gesetzlichen Pflicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 id=\"was\">Was ist das Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz?<\/h2>\n<p>Das <strong>Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz (BFSG)<\/strong> ist ein deutsches Gesetz, das die digitale Barrierefreiheit f\u00fcr private Wirtschaftsunternehmen erstmals verbindlich regelt. Es setzt die <strong>EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit<\/strong> (European Accessibility Act) in nationales Recht um und soll sicherstellen, dass bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen k\u00fcnftig f\u00fcr alle Menschen zug\u00e4nglich sind \u2013 unabh\u00e4ngig von k\u00f6rperlichen oder geistigen Einschr\u00e4nkungen. Dadurch sollen <strong>EU-weit<\/strong> endlich <strong>klare und einheitliche Standards<\/strong> geschaffen werden, die die Rechte von Menschen mit Behinderung st\u00e4rken und den Binnenmarkt f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>Das BFSG richtet sich dabei gezielt an den privaten Sektor. Denn w\u00e4hrend \u00f6ffentliche Einrichtungen wie Beh\u00f6rden und Ministerien bereits seit Jahren zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet sind, gab es f\u00fcr Unternehmen bislang keine einheitliche gesetzliche Grundlage. Das \u00e4ndert sich nun: Mit dem Gesetz werden erstmals verbindliche Anforderungen an digitale Angebote von Unternehmen festgelegt. Ob ein Unternehmen tats\u00e4chlich vom Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz betroffen ist, h\u00e4ngt von bestimmten Kriterien ab \u2013 welche das sind, verraten wir Ihnen gleich.<\/p>\n<p>Ziel ist es, eine <strong>gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen im digitalen Raum<\/strong> zu erm\u00f6glichen und bestehende Barrieren konsequent abzubauen. Daf\u00fcr gelten klare Vorgaben zur <strong>Bedienbarkeit, Verst\u00e4ndlichkeit, Wahrnehmbarkeit und Robustheit<\/strong> digitaler Angebote \u2013 beispielsweise im Hinblick auf Kontraste, die Navigationslogik oder die Kompatibilit\u00e4t mit technischen Hilfsmitteln wie Screenreadern.<\/p>\n<p>Das Gesetz orientiert sich an den etablierten Vorgaben der <strong>WCAG 2.1 auf Level AA<\/strong> \u2013 einem international anerkannten Standard f\u00fcr barrierefreie Websites. Somit haben Unternehmen konkrete Richtlinien und Anforderungen, die sie einhalten m\u00fcssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 id=\"wann\">Wann tritt das Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz in Kraft?<\/h2>\n<p>Das Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz tritt am <strong>28. Juni 2025<\/strong> in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit verbindlich f\u00fcr alle betroffenen digitalen Produkte und Dienstleistungen. <strong>Eine generelle \u00dcbergangsfrist ist dabei aber nicht vorgesehen<\/strong>: Unternehmen sind somit verpflichtet, alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen, die sie nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt bringen, entsprechend barrierefrei zu gestalten.<\/p>\n<p><strong>Im Gesetz sind jedoch zwei klar definierte \u00dcbergangsfristen geregelt: <\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>Dienstleistungen mit nicht barrierefreien Produkten<\/strong>: Wenn eine Dienstleistung nur mithilfe von Produkten erbracht werden kann, die nicht den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen, gilt eine \u00dcbergangsfrist von f\u00fcnf Jahren \u2013 <strong>somit bis zum 27. Juni 2030. <\/strong><\/li>\n<li><strong>Selbstbedienungsterminals<\/strong>: F\u00fcr bestehende Selbstbedienungsterminals (z.\u202fB. Geldautomaten), die vor dem 28. Juni 2025 in Betrieb genommen wurden, gilt eine \u00dcbergangsfrist bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer \u2013 <strong>maximal jedoch 15 Jahre, also sp\u00e4testens bis zum 27. Juni 2040. <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 id=\"wer\">Wer ist vom Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz betroffen?<\/h2>\n<p>Das Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz betrifft grunds\u00e4tzlich alle <strong>privaten Unternehmen<\/strong>, die <strong>bestimmte digitale Produkte oder Dienstleistungen f\u00fcr Verbraucher<\/strong> (Business-to-Consumer = B2C) bereitstellen. Dazu z\u00e4hlen:<\/p>\n<ul>\n<li>Hersteller<\/li>\n<li>Importeure<\/li>\n<li>H\u00e4ndler<\/li>\n<li>Dienstleister<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Regelungen gelten unabh\u00e4ngig von Branche oder Rechtsform, sofern die betroffenen Produkte und Dienstleistungen unter das Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz fallen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-7119 size-full\" src=\"https:\/\/www.cituro.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Wer-ist-vom-Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-betroffen.png\" alt=\"Infografik Wer ist vom Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz betroffen?\" width=\"1024\" height=\"768\" srcset=\"https:\/\/www.cituro.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Wer-ist-vom-Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-betroffen.png 1024w, https:\/\/www.cituro.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Wer-ist-vom-Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-betroffen-980x735.png 980w, https:\/\/www.cituro.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Wer-ist-vom-Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-betroffen-480x360.png 480w\" sizes=\"(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Zu den betroffenen Produkten geh\u00f6ren unter anderem:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Laptops, Tablets, Computer, Mobiltelefone und Smartphones (einschlie\u00dflich ihrer Betriebssysteme)<\/li>\n<li>Selbstbedienungsterminals (z.\u202fB. Check-in-Automaten, Geld- und Fahrausweisautomaten)<\/li>\n<li>Fernsehger\u00e4te mit Zugang zum Internet<\/li>\n<li>E-Book-Reader<\/li>\n<li>Router<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Zu den betroffenen Dienstleistungen z\u00e4hlen unter anderem: <\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Websites und Apps von Telekommunikationsdiensten<\/li>\n<li>Websites und Apps f\u00fcr E-Books (einschlie\u00dflich der zugeh\u00f6rigen Software)<\/li>\n<li>Bankdienstleistungen (z. B. Websites und Apps f\u00fcr Online-Banking)<\/li>\n<li>Dienstleistungen im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr: Websites und Apps, \u00fcber die Verbraucher Produkte kaufen oder Dienstleistungen buchen k\u00f6nnen (z.\u202fB. Online-Shops und <a href=\"https:\/\/www.cituro.com\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Online-Terminbuchungssysteme<\/a>)<\/li>\n<li>Auf Mobilger\u00e4ten angebotene digitale Dienste im \u00fcberregionalen Personenverkehr (z.\u202fB. Websites und Apps f\u00fcr den elektronischen Ticketkauf, die Navigation oder Reiseinformationen in Echtzeit)<\/li>\n<li>Interaktive Selbstbedienungsterminals f\u00fcr Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 id=\"nicht\">F\u00fcr wen gilt das Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz nicht?<\/h2>\n<p>Das Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz sieht eine Ausnahme f\u00fcr Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich vor: Unternehmen mit weniger als zehn Besch\u00e4ftigten <strong>oder<\/strong> einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme unter zwei Millionen Euro sind von diesem Gesetz <strong>ausgenommen<\/strong> \u2013 <strong>sofern sie ausschlie\u00dflich Dienstleistungen anbieten.\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p><strong>Wichtig<\/strong>: Kleinstunternehmen, die dagegen Produkte herstellen, importieren oder vertreiben, f\u00fcr die das BFSG gilt, m\u00fcssen die entsprechenden Anforderungen erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Unternehmen au\u00dferhalb des Dienstleistungsbereichs k\u00f6nnen nur in <strong>zwei Ausnahmef\u00e4llen<\/strong> von der Pflicht zur Barrierefreiheit entbunden werden:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Grundlegende Produktver\u00e4nderung<\/strong>: Die Umsetzung der Anforderungen w\u00fcrde das Produkt so ver\u00e4ndern, dass es seinen vorgesehenen Zweck nicht mehr erf\u00fcllen kann.<\/li>\n<li><strong>Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Belastung<\/strong>: Die Umsetzung w\u00e4re mit nachweislich erheblichen finanziellen oder organisatorischen Belastungen verbunden. Die genauen Kriterien f\u00fcr diese Beurteilung sind in Anlage 4 des BFSG geregelt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Unternehmen, die eine dieser Ausnahmen f\u00fcr sich beanspruchen m\u00f6chten, sind dazu verpflichtet, die Markt\u00fcberwachung unverz\u00fcglich dar\u00fcber zu informieren. Dabei ist eine entsprechende Dokumentation erforderlich, die f\u00fcnf Jahre lang aufbewahrt werden muss. Diese muss zwar nicht proaktiv eingereicht, aber auf Anfrage vorgelegt werden. Kleinstunternehmen f\u00fcr Dienstleistungen m\u00fcssen die Dokumentation nur dann erstellen, wenn sie explizit von der Beh\u00f6rde dazu aufgefordert werden.<\/p>\n<p>Auch wenn nicht alle Unternehmen gesetzlich zur Umsetzung verpflichtet sind, <strong>lohnt sich ein barrierefreies Design dennoch<\/strong>: Digitale Barrierefreiheit verbessert n\u00e4mlich nicht nur die Zug\u00e4nglichkeit f\u00fcr Menschen mit Behinderung, sondern <strong>erh\u00f6ht auch insgesamt die Benutzerfreundlichkeit f\u00fcr alle Menschen und die Reichweite von digitalen Angeboten. <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 id=\"website\">Welche Auswirkungen hat das Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz auf Websites?<\/h2>\n<p>Mit dem Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz wird digitale Barrierefreiheit f\u00fcr viele Unternehmen zur Pflicht \u2013 das betrifft insbesondere ihre Websites. Ab dem 28. Juni 2025 sind viele Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Websites so zu gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschr\u00e4nkungen sie problemlos nutzen k\u00f6nnen. Aber was hei\u00dft das konkret?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Barrierefreiheit bedeutet: <\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Eine <strong>Sehbehinderung<\/strong> darf nicht dazu f\u00fchren, dass Texte, Buttons oder Formulare f\u00fcr die betroffenen Personen unlesbar oder nicht bedienbar sind.<\/li>\n<li>Videos und Audios m\u00fcssen auch ohne Ton oder Bild f\u00fcr <strong>geh\u00f6rlose, schwerh\u00f6rige und blinde Menschen<\/strong> verst\u00e4ndlich sein \u2013 beispielsweise durch Untertitel, Transkripte oder Audiodeskriptionen.<\/li>\n<li>Die Inhalte der Website m\u00fcssen f\u00fcr <strong>Screenreader von blinden Menschen<\/strong> lesbar sein \u2013 inklusive einer sinnvollen \u00dcberschriftenstruktur und aussagekr\u00e4ftiger Alternativtexte f\u00fcr Bilder.<\/li>\n<li>Die Navigation muss auch per Tastatur bedienbar sein, um <strong>Menschen mit Bewegungseinschr\u00e4nkungen<\/strong> gerecht zu werden.<\/li>\n<li>Die Texte sollten klar, verst\u00e4ndlich und logisch aufgebaut sein \u2013 idealerweise in einfacher Sprache, um auch <strong>Menschen mit Lernschwierigkeiten<\/strong> den Zugang zu erleichtern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Erste Schritte zur barrierefreien Website<\/h3>\n<p>Barrierefreiheit ist nicht nur eine technische Pflicht, sondern auch ein Qualit\u00e4tsmerkmal. Eine barrierefreie Website ist benutzerfreundlicher, erreicht mehr Menschen \u2013 auch ohne Einschr\u00e4nkungen \u2013 und <a href=\"https:\/\/www.cituro.com\/blog\/bei-google-gefunden-werden\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">wird bei Google oft besser gefunden<\/a>. Mit den folgenden Ma\u00dfnahmen machen Sie bereits den ersten Schritt in die richtige Richtung:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Kontraste pr\u00fcfen<\/strong>: Hebt sich der Text gut vom Hintergrund ab?<\/li>\n<li><strong>Tastaturbedienung testen<\/strong>: Lassen sich alle Buttons und Links ohne Maus (nur mit der Tabulatortaste) ansteuern? Sind die angew\u00e4hlten Fl\u00e4chen gut sichtbar und visuell so hervorgehoben, dass alle Websitenutzer erkennen k\u00f6nnen, welcher Button oder Link mit der Enter-Taste bet\u00e4tigt wird?<\/li>\n<li><strong>Alternativtexte hinterlegen<\/strong>: Sind die Bilder sinnvoll und informativ beschrieben?<\/li>\n<li><strong>Audios und Videos mit Untertiteln versehen<\/strong>: Gibt es Transkripte, Untertitel oder Audiodeskriptionen f\u00fcr audiovisuelle Inhalte?<\/li>\n<li><strong>Formulare \u00fcberarbeiten<\/strong>: Sind alle Eingabefelder korrekt beschriftet und gut bedienbar?<\/li>\n<li><strong>Einfache Sprache w\u00e4hlen<\/strong>: Verwenden Sie in Ihren Texten kurze S\u00e4tze, eine verst\u00e4ndliche Sprache und eine logische Struktur?<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 id=\"fazit\">Fazit<\/h2>\n<p>Digitale Barrierefreiheit ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie ist ein Ausdruck von Respekt, Chancengleichheit und sozialer Verantwortung. Wenn Menschen mit Behinderungen an digitalen Angeboten nicht oder nur eingeschr\u00e4nkt teilhaben k\u00f6nnen, bleibt ihnen ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen Lebens verschlossen. Dabei sollte das Internet f\u00fcr alle da sein \u2013 unabh\u00e4ngig von Einschr\u00e4nkungen, Alter oder Vorkenntnissen.<\/p>\n<p>Das Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr digitaler Inklusion. Es schafft verbindliche Standards und r\u00fcckt ein viel zu lange vernachl\u00e4ssigtes Thema in den Vordergrund. Gleichzeitig bietet es Unternehmen die Chance, ihre Angebote zukunftsf\u00e4hig und nutzerfreundlich zu gestalten \u2013 im Sinne aller Menschen. Denn von klaren Strukturen, verst\u00e4ndlicher Sprache, flexibler Bedienbarkeit und durchdachter Nutzerf\u00fchrung profitieren letztlich alle. <strong>Eine barrierefreie Website ist somit ein Gewinn f\u00fcr uns alle.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz 2025 im \u00dcberblick: Wer betroffen ist und was Unternehmen jetzt beachten m\u00fcssen. 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